Donnerstag, 26. Februar 2009

Fundstück des Tages

Passend zum überwältigenden Polizeiaufgebot rund um den Campus und zu meinem liebsten Hobby, dem abends sinn- und ziellos im Internet surfen, hier mein "Fundstück des Tages":

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass die Polizei eine Bewerbung für die Polizistenlaufbahn ablehnen darf, wenn die Bewerberin beruflich Table-Dancing betreibt, da dies an der charakterlichen Eignung für den Polizeidienst zweifeln lässt.

Zum Glück gibt es ähnliche Rechtssprüche nicht im Zusammenhang von Universitätszulassung und übermäßigem Surfen im Internet.

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